Booking.com zu Schadenersatz verurteilt

Wegweisendes Urteil gegen Bestpreisklauseln mit Signalwirkung

Das Landgericht Berlin hat entschieden: Booking.com  hat mit der jahrelangen Verwendung von Bestpreisklauseln gegen das Kartellrecht verstoßen und muss deutschen Hotels Schadenersatz leisten. Mehr als 1.000 Hoteliers hatten erfolgreich geklagt – die konkrete Höhe der Entschädigung wird in weiteren Verfahren festgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gilt aber als Meilenstein im Kampf der Branche gegen wettbewerbsbeschränkende Paritätsklauseln.

IHA-Geschäftsführer Markus Luthe (rechts) und Tobias Warnecke (links) nach der Urteilsverkündung im Landgericht Berlin, Littenstraße

Die Richter folgten der Argumentation der Kläger, wonach die von Booking.com verwendeten Paritätsklauseln den Wettbewerb unzulässig einschränkten. Bereits das Bundeskartellamt hatte 2015 eine entsprechende Verfügung gegen Booking.com  erlassen, die der Bundesgerichtshof 2021 bestätigte.
Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA), begrüßte die Entscheidung: „Booking.com ist mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbsinstrument dar, auf ganzer Linie gescheitert.“
Auch auf europäischer Ebene hat das Urteil Signalwirkung. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA, erklärte: „Dieses wegweisende Urteil des Landgerichts Berlin verleiht auch der parallelen Sammelklage (www.mybookingclaim.com), die von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben werden wird und für die das Verfahren der deutschen Hotels als Blaupause dient, zusätzlichen Rückenwind.
 

Hintergrund

Der Rechtsstreit zwischen Booking.com  und über 1.000 deutschen Hotels läuft seit Mitte 2020. Parallel sind rund 300 weitere Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam anhängig, dessen Entscheidung ebenfalls noch in diesem Monat erwartet wird.
Die klagenden Hotels fordern von Booking.com den Ersatz des Schadens, den sie durch die Verwendung sogenannter „enger“ und „weiter“ Bestpreisklauseln erlitten haben. Diese Klauseln verpflichteten Hotels, ihre Zimmer auf der Plattform nicht günstiger als auf anderen Vertriebskanälen anzubieten – eine Praxis, die den Wettbewerb erheblich einschränkte.
Mit dem Berliner Urteil ist die Hotellerie ihrem Ziel, finanzielle Kompensation für die jahrelangen Wettbewerbsverstöße zu erhalten, einen entscheidenden Schritt nähergekommen.

PM IHA

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