Schweine nicht im Stich lassen!

Ein Schwein in Massentierhaltung
Tierschutz

Das Bundesverfassungsgericht soll über den Normenkontrollantrag zur Überprüfung der Schweinehaltung entscheiden – auch dann, wenn der Berliner Senat den Antrag zurücknimmt. Mit diesem eindringlichen Appell wenden sich die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt sowie fünf weitere Tierschutzorganisationen an den Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts. Vollspaltenböden, Kastenstandhaltung, hohe Besatzdichten und quälende Langeweile durch zu wenig Beschäftigungsmaterial sind nur einige Beispiele für das, was Schweine routinemäßig in Zucht und Mast erleiden. Kann das mit dem Grundgesetz und dem darin enthaltenen Staatsziel Tierschutz vereinbar sein? Dieser Frage soll das Bundesverfassungsgericht nach dem Willen des Landes Berlin nachgehen. 2019 hatte der damals rot-rot-grün geführte Senat einen Normenkontrollantrag eingereicht.

Infos und Petition: www.albert-schweizer-stiftung.de

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